Wir überprüfen nach den gesetzlichen Bestimmung Spiel-, Fitness- und
Sportgeräte sowie Turnhallen in Schulen und geben somit den Eltern bzw. Benützern ein sicheres Gefühl und
den Betreibern die Gewissheit das wenn doch eine Unfall passiert, zumindest ein
wichtiger Punkt der "Verkehrssicherungspflicht " des
Betreibers erfüllt wurde.
Als Ingenieurbüro für Maschinenbau haben wir dazu alle notwendigen Berechtigungen.
Das Leistungsbild der Prüfung von Turn- und Sportgeräten umfasst die Prüfung der fest eingebauten und beweglichen Turngeräte auf Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit ohne Zerlegungs-, Grab- und Stemmarbeiten, das Erstellen eines Prüfbefundes mit Angabe der schadhaften und für den Betrieb gesperrten Geräte und die Kennzeichnung der als nicht betriebssicher festgestellten Geräte.
Je nach Aufwand und Komplexität haben wir pauschalierte Fixpreise für Sport- und Freizeithallen die nach ÖNORM 2906 über eine Standardausstatung verfügen oder wir rechnen nach Aufwand ab btw. erstellen Ihnen ein Individuelles Angebot. Natürlich bieten wir bei Überprüfung von mehreren Stätten auch Packet-Optionen an bis hin zum „ Rundum-Sorglos-Packet“.
Ausführungsvarianten - Sporthallen nach ÖNORM 2906: