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Überprüfung

Spielplätze und 

Freizeitanlagen

- Spielplätze

- Parkanlagen

- Erlebniswanderwege

- uvm.

Allgemein

Weil uns die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen wichtig ist!

Klettern, Rutschen, Wippen und Schaukeln: Mit dem warmen Wetter füllen sich die Spielplätze – und leider auch die Gipsabteilungen der Krankenhäuser. 2007 verletzten sich laut Freizeitunfallstatistik des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) rund 6.900 Kinder unter 15 Jahren auf einem Spielplatz so schwer, dass sie im Spital behandelt werden mussten, 61 Prozent von ihnen infolge eines Knochenbruchs. Eltern sollten sich trotzdem nicht scheuen, ihre Jüngsten auf Spielplätzen toben zu lassen. 

Wir überprüfen nach den gesetzlichen Bestimmung Spiel-und Sportanlagen und geben somit den Eltern ein sicheres Gefühl und den Betreibern die Gewissheit das wenn doch eine Unfall passiert, zumindest ein wichtiger Punkt der "Verkehrssicherungspflicht " des Betreibers erfüllt wurde.

Kontaktdaten:

BMK Sicherheits- und 

Technikzentrum

Telefon: 0664 2856844

E-mail: office@ing-zentrum.com

Weitere Informationen:

Gesetzliche Grundlage: 

Der Betreiber von Spielanlagen ist verantwortlich für:

  • Ordnungsgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte
  • Den ordnungsgemäßen Zustand durch regelmäßige Prüfung und Überprüfung, Wartung und Instandhaltung der Geräte sowie Böden um das Spielgerät

Der Betreiber kann im Rahmen seiner "Verkehrssicherungspflicht" zur Haftung herangezogen werden, wenn sich Personen bei der Benützung der Spielgeräte verletzen. Bei diesen Fällen ist die Frage des Verschuldens (leichte oder grobe Fahrlässigkeit) für die Verletzung ein wesentliches Element. 

Der Nachweis über die regelmäßige Prüfung oben angeführter Normen kann einen wesentliche Entlastung des verantwortlichen Betreibers bedeuten. Die Anbringung von Wahrntafeln ersetzt nicht die Sorgfaltspflicht des Betreibers.

Unsere Leistungen:

Wir überprüfen nach den gesetzlichen Bestimmung Spiel-und Sportanlagen und geben somit den Eltern ein sicheres Gefühl und den Betreibern die Gewissheit das wenn doch eine Unfall passiert, zumindest ein wichtiger Punkt der "Verkehrssicherungspflicht " des Betreibers erfüllt wurde.

Als Ingenieurbüro für Maschinenbau haben wir dazu alle notwendigen Berechtigungen. Je nach Aufwand und Komplexität haben wir pauschalierte Fixpreise oder rechnen nach Aufwand ab. Natürlich bieten wir bei Überprüfung von mehreren Arbeitsmitteln auch Packet-Optionen an bis hin zum „ Rundum-Sorglos-Packet“.

Leistungsumfang:

  • Abnahmeprüfungen nach Neuaufstellung
  • Jahreshauptprüfung nach den österreichischen Normen für Spielplätze (Ö-NORM)
  • Intervallprüfung (nach Vereinbarung)
  • Feststellung allfälliger Mängel und Gefährdungspotentiale inklusive detailierter Dokumentation
  • Prüfplakette bei positivem Prüfergebnis
  • Evidenzhaltung der Termine

Leisterungserbringung in:

Österreich: Kärnten, Steiermark, Osttirol, Tirol, Vorarlberg, Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien

Italien: Norditalien, Südtirol

Slowenien: ganz Slowenien

Deutschland: Süddeutschland

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